AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fotowerbung Waisznor GmbH (nachfolgend Verwenderin) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Verwenderin in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt.
Unsere Angebote stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern vielmehr die Aufforderung an den Besteller, gegenüber der Verwenderin ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags abzugeben. Ein Vertrag kommt mithin erst mit ausdrücklicher Erklärung der Verwenderin oder mit Beginn der Vertragsausführung durch diese zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Verwenderin sie ausdrücklich bestätigt.
Die Verwenderin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Angebote auf Abschluss eines Vertrages abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. Die Verwenderin wird den Besteller in diesem Fall unverzüglich über die Ablehnung des Angebotes informieren. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 2 Immaterialgüterrechte
Für den Inhalt der der Verwenderin übermittelten Ausführungsunterlagen ist ausschließlich der Besteller verantwortlich.
Der Besteller versichert, dass er selbst Inhaber sämtlicher zur Durchführung des Auftrages erforderlicher Immaterialgüterrechte — insbesondere Urheber- und Markenrechte — ist beziehungsweise seitens der Rechteinhaber die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen eingeräumt wurden. Die Verwenderin weist vorsorglich daraufhin, dass berechtigte Dritte gegenüber dem Besteller im Falle von Rechtsverletzungen unter anderem Schadensersatzansprüche geltend machen können. Der Besteller versichert mithin die rechtliche Unbedenklichkeit der Auftragsausführung und haftet vollumfänglich für alle aus einer Verletzung von Immaterialgüterrechten entstehenden Folgen. Der Besteller stellt die Verwenderin von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen die Verwenderin wegen einer Verletzung ihrer Rechte — insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht oder aus Wettbewerbsrecht — gegen die Verwenderin geltend machen. Der Besteller übernimmt insofern sämtliche der Verwenderin aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Besteller versichert, dass die Inhalte der Ausführungsunterlagen nicht gegen Strafgesetze oder sonstige Gesetze verstoßen. Die Verwenderin behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß unverzüglich Strafanzeige zu erstatten. Die zur Realisierung des Auftrages notwendigen Ausführungsunterlagen hat der Besteller der Verwenderin frei Haus zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die in einem Angebot seitens der Verwenderin benannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise gelten in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nach Auftragsannahme durch den Besteller veranlasste Änderungen werden einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstandes mit dem Listenpreis berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und vergleichbarer Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden mit dem Listenpreis berechnet.
Befindet sich der Besteller mit der Zahlung gegenüber der Verwenderin in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, es sei denn, die Verwenderin hat ihre Leistung für den Geschäftsbetrieb des Bestellers erbracht. In diesem Fall beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die Verwenderin bleibt vorbehalten.
Falls der Besteller nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch der Verwenderin auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann diese vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 5 Grundsätze der Auftragsausführung
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (zum Beispiel keine Herausgabepflicht von Zwischenergebnissen wie Daten oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Die Verwenderin führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Besteller gelieferten Druckdaten aus. Der Besteller haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der Verwenderin zu verantworten sind.
Übermittlungen von Ausführungsunterlagen durch den Besteller oder eines von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keinerlei Prüfungspflicht durch die Verwenderin. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an übermittelten Ausführungsunterlagen, insbesondere für Datensätze, welche nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.
Bei Datenübertragungen hat der Besteller vor Übersendung eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende Virensoftware einzusetzen.
Die Datensicherung obliegt allein dem Besteller. Die Verwenderin ist berechtigt, indes nicht verpflichtet, Sicherungskopien anzufertigen.
Die Verwenderin ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches der Verwenderin aufgrund einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so ist die Verwenderin berechtigt, auch nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen oder die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten.

§ 6 Lieferfristen
Liefertermine sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Schadensersatzansprüche des Bestellers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung ausdrücklich als verbindlich vereinbarter Liefertermine gegen die Verwenderin sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller hat diese schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angedroht.
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der Verwenderin eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem 3. Werktag nach Ablauf des ursprünglich avisierten Fertigstellungs-/Lieferungstermins.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, welche die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und welche nicht von der Verwenderin zu vertreten sind (beispielsweise Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, unverschuldete Maschinenschäden, Störung der Infrastruktur — insbesondere Wasser, Strom, Ausfall von Datennetzen — gleichgültig, ob diese Ereignisse bei der Verwenderin, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), berechtigen die Verwenderin, die Lieferung beziehungsweise Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag — soweit noch nicht erfüllt — ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Besteller ist in derartigen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der Betriebsstörung möglich, allerdings allein in Fällen, in denen dem Besteller ein Abwarten unzumutbar ist. Eine Haftung durch die Verwenderin ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Ist der Besteller mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten — insbesondere mit der Übermittlung der Ausführungsunterlagen — in Verzug, so verlängert sich die Lieferfrist um diesen Zeitraum.

§ 7 Versand
Wünscht der Besteller die Auslieferung der Ware oder ihren Versand, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Mit dem Versand beauftragt die Verwenderin unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung — jedoch im Namen und auf Gefahr des Bestellers — Frachtführer, für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch die Verwenderin ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Besteller vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn, die Verwenderin hätte grob fahrlässig gehandelt.
Hinsichtlich des Versands geltend die jeweiligen Speditionsbedingungen des seitens der Verwenderin gewählten Frachtführers. Die Verwenderin ist nicht verpflichtet, den Versand der Ware zu versichern. Wünscht der Besteller zwingend eine Transportversicherung, hat er dieses der Verwenderin schriftlich anzuzeigen. Die damit einhergehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verwenderin. Unter Kaufleuten beziehungsweise bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Verwenderin gegen den Besteller Eigentum der Verwenderin bleibt.
Ist der Besteller Unternehmer, ist dieser zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an die Verwenderin ab. Die Verwenderin nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Besteller verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für die Verwenderin bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Verwenderin auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Überversicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
Ist der Besteller Unternehmer, ist bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren die Verwenderin als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Verwenderin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ 9 Beanstandungen und Gewährleistung bei Sachmängeln
Die Verwenderin nutzt ausschließlich die vom Besteller bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der übermittelten Ausführungsunterlagen beruhen.
Farbabweichungen zur Bildschirmansicht des Bestellers, zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder Pantone sind üblich und stellen keinen Sachmangel dar. Die Verwenderin ist bestrebt, Farben so exakt wie möglich darzustellen. Bedingt durch das verwendete Medium und Finish sind Abweichungen und Toleranzen produktionsbedingt üblich. Derartige Toleranzen stellen keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Aussagen über die Haltbarkeit von Folien oder Planen sowie der Lichtechtheit sind annähernde Werte. Eine Gewährleistung über die Dauer der Lichtechtheit bei UV-Einstrahlung ist ausgeschlossen.
Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlichen Mangels sind nur innerhalb von 6 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen — § 377 HGB bleibt unberührt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware stellen keinen Sachmangel dar und begründen keinerlei Gewährleistungsrechte.
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen von Vertrag berühren die Vertragsgemäßheit der Leistung nicht und begründen keinerlei Gewährleistungsrechte.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.

§ 10 Haftung
Die Verwenderin haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Besteller oder einem Dritten durch Mängel der Ware oder durch seitens der Verwenderin grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber der Verwenderin, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind — wenn sie lediglich auf leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen — ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — gleich aus welchem Rechtsgrund — bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser seitens der Verwenderin arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 normierte Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Ansprüche nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch die Verwenderin klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
Die Haftung der Verwenderin richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich vereinbarten Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche — gleich aus welchem Rechtsgrund — sind ausgeschlossen. Sie beschränken sich jedenfalls auf den Fall einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Verwenderin. Ferner ist Schadensanspruch in jedem Fall auf den reinen Materialwert begrenzt. Kraftfahrzeuge, angelieferte Originaldrucke oder Gemälde sind von jeder Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Vorlagen werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt; eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11 Ausführungsunterlagen und eingebrachte Sachen
Seitens des Bestellers oder von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die Verwenderin für die Beschädigung oder den Verlust ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verwenderin handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Durch Dritte oder den Besteller eingebrachte oder übersandte Sachen werden allein nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung hinaus archiviert.
Die Rücksendung eingebrachter Sachen an den Besteller selbst oder einen Dritten erfolgt auf dem Postwege gegen Berechnung verauslagter Entgelte für Fracht und Kurierkosten.

§ 12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrage sich ergebenden Pflichten ist Saerbeck.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ibbenbüren. Dies gilt nicht, wenn der Besteller eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB).
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, welche unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, jedoch wirksam ist.

Stand: 07/2016